Strengere Anforderungen an „PFAS-frei“-Aussagen
Die regulatorischen Entwicklungen rund um PFAS betreffen zunehmend nicht nur die verwendeten Materialien, sondern auch die Kommunikation entsprechender Produkteigenschaften.
Mit der Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo)-Richtlinie, die ab dem 27. September 2026 in der Europäischen Union anwendbar wird, rücken umwelt- und stoffbezogene Werbeaussagen stärker in den Fokus. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden oder nicht ausreichend belegten Aussagen zu schützen.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass Aussagen wie „PFAS-frei“, „BPA-frei“ oder ähnliche „Frei-von“-Kennzeichnungen künftig besonders sorgfältig verwendet und nachvollziehbar belegt werden sollten.
Was bedeutet das für PFAS?
PFAS bezeichnen eine große Stoffgruppe mit mehreren tausend fluorierten Verbindungen. Gerade deshalb können pauschale Aussagen wie „PFAS-frei“ rechtlich sensibel sein, wenn sie nicht eindeutig nachgewiesen oder nachvollziehbar kommuniziert werden.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass PFAS-haltige Produkte grundsätzlich verboten sind oder kurzfristig vom Markt verschwinden. Vielmehr geht es darum, Produktinformationen transparent, nachvollziehbar und rechtssicher zu formulieren.
Erste Auswirkungen in der Praxis
Bereits heute passen erste Hersteller ihre Produktkennzeichnungen an. Statt pauschaler Aussagen wie „PFAS-frei“ werden zunehmend Formulierungen verwendet, die sich auf den Herstellungsprozess beziehen, beispielsweise:
- hergestellt ohne bewusste Verwendung von PFAS
- ohne bewusste Zugabe von PFAS
Solche Formulierungen gelten derzeit als transparenter und lassen sich häufig besser dokumentieren.
Aktueller Stand der EU-PFAS-Beschränkung
Für PFAS-haltige Beschichtungen besteht derzeit (Stand: Juli 2026) noch kein allgemeines REACH-Verbot mit verbindlichen Übergangsfristen. Das europäische Beschränkungsverfahren befindet sich weiterhin im REACH-Verfahren und wird derzeit von den wissenschaftlichen Ausschüssen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bewertet.
Bereits Anfang 2023 haben Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Norwegen und Schweden einen Vorschlag für eine umfassende PFAS-Beschränkung eingereicht. Seitdem wird dieser schrittweise für die einzelnen Anwendungsbereiche geprüft.
Für Beschichtungen gibt es nach aktuellem Stand keine einheitliche Übergangsfrist. Welche Fristen künftig gelten, hängt von der jeweiligen Anwendung und der endgültigen Ausgestaltung der REACH-Beschränkung ab. Im aktuellen Vorschlag werden Übergangsfristen von 18 Monaten, 5 Jahren, 6,5 Jahren oder 12 Jahren diskutiert. Verbindlich werden diese jedoch erst mit der endgültigen Verabschiedung der REACH-Beschränkung.

Aktuelle Einordnung des BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist in seiner aktuellen Veröffentlichung erneut darauf hin, dass PTFE-beschichtete Pfannen bei normaler Verwendung als gesundheitlich unbedenklich gelten. Gesundheitliche Risiken entstehen nach aktuellem Kenntnisstand erst bei einer erheblichen Überhitzung. Zudem stuft das BfR PTFE-Partikel, die sich beispielsweise durch Kratzer lösen können, als gesundheitlich unproblematisch ein.
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Update Januar 2025
PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind eine Gruppe von Chemikalien, die in vielen Alltagsprodukten verwendet werden. Sie machen Materialien wasser-, fett- und schmutzabweisend und finden sich in Dingen wie Regenjacken, Pfannen mit Antihaftbeschichtung oder Verpackungen für Fast Food. PFAS sind jedoch problematisch, weil sie in der Natur und im menschlichen Körper sehr lange bestehen bleiben und schwer abbaubar sind. Sie werden deshalb oft als “ewige Chemikalien” bezeichnet.
Die aktuelle Rechtslage
Die Europäische Union (EU) arbeitet derzeit daran, den Einsatz von PFAS stark einzuschränken. Die aktuelle Situation ist, dass die EU-Beschränkung für PFAS noch nicht in Kraft getreten ist. Bis zum Ablauf einer 18-monatigen Überganszeit sind keine Tests auf PFAS-Freiheit für die Vermarktung von Produkten erforderlich. Voraussichtliche Situation: Angestrebt wird eine umfassende Beschränkung von PFAS. Diese soll im Rahmen der REACH-Verordnung umgesetzt werden. Die vorgesehenen Beschränkungen werden voraussichtlich frühestens 2028 gelten.
Update Juli 2024
Was ist der aktuelle Stand?
Die ECHA hat die wissenschaftliche Bewertung des Beschränkungsdossiers für PFAS eingeleitet, um die Verwendung von PFAS so gut wie möglich zu minimieren.
Die Bewertung erfolgt sektorspezifisch, beginnend mit Verbrauchergemischen, Kosmetika und Ski-Wachsen.
Was kommt als Nächstes?
In den nächsten Sitzungen werden Metallbeschichtungen, Textilien und Lebensmittelkontaktmaterialien behandelt.
Nach Abschluss der wissenschaftlichen Bewertung werden die Stellungnahmen verabschiedet.
Die Europäische Kommission wird die Stellungnahme/Beschränkung prüfen und gegebenenfalls umsetzen.
Ziel ist es, die Verwendung von PFAS zu minimieren.
